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Archiv der Kategorie Recht
Gut zu wissen!
6.9.2010 von NRW-Schulblog.
Gut zu wissen: Die Eltern eines Gymnasiasten klagten gegen die Note Mangelhaft im Fach Französisch. Begründung: der rechnerische Schnitt betrage 4,41, das sei weit von der Note Mangelhaft entfernt.
Das Braunschweiger Verwaltungsgericht stellte nun unmissverständlich klar: die pädagogische Herangehensweise an die Benotung hat absoluten Vorrang. Die Lehrerin hatte nämlich nachgewiesen, dass der Schüler zum Ende des Schuljahres immer schlechter geworden sei (6en in den Tests) und nicht in der Lage sei, grammatische Zusammenhänge zu begreifen und vollständige Sätze schriftlich oder mündlich zu bilden. Damit hat sie für das Gericht nachvollziehbar begründet, warum sie vom rechnerischen Durchschnitt abgewichen ist.
Und was sollte man daraus lernen? Nun - es lohnt sich, öfter mal eine Notiz darüber zu machen, auf welchem Niveau ein problematischer Schüler seine Leistungen in der Sonstigen Mitarbeit erbringt.
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Was darf man, was darf man nicht?
26.4.2010 von NRW-Schulblog.
In Bayern packt einen Lehrerin einen Zehnjährigen am Arm, um ihn aus dem Straßenverkehr in ein Bushäuschen zu ziehen. Vorher hat ihr der Zehnjährige noch in die Wade getreten. Zu Hause stellen die Eltern fest, dass der Junge einen roten Flecken am Arm hat und ziehen vor den Kadi. Das Verwaltungsgericht Augsburg weist die Klage zurück. Die Lehrerin habe richtig gehandelt. Durch ihre Aufsichtspflicht sei sie berechtigt und verpflichtet gewesen, so zu handeln.
Wie der Bayerische Landes- und Lehrerverband festgestellt hat, hat sich die Zahl solcher Klagen allein in Bayern in den letzten drei Jahren verzehnfacht. Geklagt wird inzwischen gegen alles, z.B. gegen die Notengebung, Punkteverteilung, Nichtankündigung von Tests, Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen und eben Aufsichtspflichtverletzungen.
Gerade was den letzten Punkt betrifft, ist es interessant, sich einmal anzuschauen, was Rechtsexperten zu dem Thema “Was darf ein Lehrer, was darf er nicht?” meinen.
Fall 1: Lehrer kassiert in Handy ein, mit dem der Schüler im Unterricht hantiert (Spiele macht, Filme schaut).
Rechtliche Beurteilung: Der Lehrer darf das Handy einkassieren, da er für die Durchsetzung der Hausordnung zuständig ist. Aber: Am Ende des Unterrichts muss das Handy zurückgegeben werden!
Fall 2: Lehrer schaut sich während einer Stillarbeitsphase die SMS des Schülers an.
Rechtliche Beurteilung: Das ist absolut verboten!
Fall 3: Ein Schüler braucht Nachhilfe. Darf der Lehrer ein Nachhilfeinstitut empfehlen?
Rechtliche Beurteilung: Nein, darf er nicht. Es sei denn, er nennt viele verschiedene Institute zur Auswahl.
Fall 4: Schüler müllen in der Pause den Klassenraum zu. Da der Lehrer nicht rauskriegt, wer genau an der Aktion beteiligt war, verdonnert er alle Schüler zum Reinigen.
Rechtliche Beurteilung: Ja, er darf es tun. Begründung: Kinder müssen mit den ihnen überlassenen Dingen lernen, pfleglich umzugehen. Der Lehrer darf die Schüler dazu auch nachsitzen lassen, allerdings in Absprache mit Eltern und nur über eine angemessene Zeit.
Wer den ganzen Artikel lesen möchte, kann dies hier im Focus tun.
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Nicht miterlebter Amoklauf an Schule als Dienstunfall?
28.10.2009 von NRW-Schulblog.
Im Februar 2002 macht sich der ehemalige Schüler der Staatlichen Wirtschaftsschule in Freising Adam Labus schwer bewaffnet mit einer Maschinenpistole im Schulgebäude auf die Suche nach dem Lehrer S., den er aus Rache erschießen will. Er findet ihn nicht, denn S. liegt zu Hause mit einer Grippe im Bett. Den Rest des Eintrags lesen »
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Beamte in gesetzlicher Krankenversicherung
23.9.2009 von NRW-Schulblog.
Der folgende Brief ist von Ursula Meiß, Personalrätin. Es wäre schön, wenn er weitergereicht würde:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch in Eurem Kollegium gibt es vielleicht verbeamtete Kolleginnen und
Kollegen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme von den Privatkassen als
Kunden abgelehnt werden. Deshalb sind sie gezwungen, sich gestzlich
versichern zu lassen. Den Rest des Eintrags lesen »
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Bei Hartz 4 angekommen
2.9.2009 von NRW-Schulblog.
Diese Tage sammle ich in meiner 8 das Büchergeld ein, je nachdem, wieviele Bücher die Eltern bestellt haben, zwischen 64 und 87 Euro.
Als ich Katja (Name geändert) aufrufe, springt diese auf, rennt mit hochrotem Kopf auf mein Pult zu, legt mir ein paar zusammengeheftete und eng bedruckte DIN-A4-Blätter hin, sagt leise: Den Rest des Eintrags lesen »
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Gericht verbietet Teilnahme an Klassenfahrt
3.7.2009 von NRW-Schulblog.
Unter dem Aktenzeichen VG 3L 270.09
(26.06.2009) hat ein Berliner Gericht einem 14-jährigen Gymnasialschüler
verwehrt, an einer Klassenfahrt teilzunehmen. Die Gründe hierfür waren Den Rest des Eintrags lesen »
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