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Archive für 26.4.2010
Was darf man, was darf man nicht?
26.4.2010 von NRW-Schulblog.
In Bayern packt einen Lehrerin einen Zehnjährigen am Arm, um ihn aus dem Straßenverkehr in ein Bushäuschen zu ziehen. Vorher hat ihr der Zehnjährige noch in die Wade getreten. Zu Hause stellen die Eltern fest, dass der Junge einen roten Flecken am Arm hat und ziehen vor den Kadi. Das Verwaltungsgericht Augsburg weist die Klage zurück. Die Lehrerin habe richtig gehandelt. Durch ihre Aufsichtspflicht sei sie berechtigt und verpflichtet gewesen, so zu handeln.
Wie der Bayerische Landes- und Lehrerverband festgestellt hat, hat sich die Zahl solcher Klagen allein in Bayern in den letzten drei Jahren verzehnfacht. Geklagt wird inzwischen gegen alles, z.B. gegen die Notengebung, Punkteverteilung, Nichtankündigung von Tests, Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen und eben Aufsichtspflichtverletzungen.
Gerade was den letzten Punkt betrifft, ist es interessant, sich einmal anzuschauen, was Rechtsexperten zu dem Thema “Was darf ein Lehrer, was darf er nicht?” meinen.
Fall 1: Lehrer kassiert in Handy ein, mit dem der Schüler im Unterricht hantiert (Spiele macht, Filme schaut).
Rechtliche Beurteilung: Der Lehrer darf das Handy einkassieren, da er für die Durchsetzung der Hausordnung zuständig ist. Aber: Am Ende des Unterrichts muss das Handy zurückgegeben werden!
Fall 2: Lehrer schaut sich während einer Stillarbeitsphase die SMS des Schülers an.
Rechtliche Beurteilung: Das ist absolut verboten!
Fall 3: Ein Schüler braucht Nachhilfe. Darf der Lehrer ein Nachhilfeinstitut empfehlen?
Rechtliche Beurteilung: Nein, darf er nicht. Es sei denn, er nennt viele verschiedene Institute zur Auswahl.
Fall 4: Schüler müllen in der Pause den Klassenraum zu. Da der Lehrer nicht rauskriegt, wer genau an der Aktion beteiligt war, verdonnert er alle Schüler zum Reinigen.
Rechtliche Beurteilung: Ja, er darf es tun. Begründung: Kinder müssen mit den ihnen überlassenen Dingen lernen, pfleglich umzugehen. Der Lehrer darf die Schüler dazu auch nachsitzen lassen, allerdings in Absprache mit Eltern und nur über eine angemessene Zeit.
Wer den ganzen Artikel lesen möchte, kann dies hier im Focus tun.
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