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Gericht verbietet Teilnahme an Klassenfahrt
Dieser Eintrag stammt von NRW-Schulblog Am 3.7.2009 @ 23:03 In Recht | 2 Kommentare
[1] Unter dem Aktenzeichen VG 3L 270.09
(26.06.2009) hat ein Berliner Gericht einem 14-jährigen Gymnasialschüler
verwehrt, an einer Klassenfahrt teilzunehmen. Die Gründe hierfür waren
aggressives Auftreten, Beleidigungen und das Verbreiten einer “Atmosphäre
der Angst”. Weiter führte das Gericht aus, undiszipliniertes und die
Autorität von Lehrpersonen missachtendes Verhalten könnten den Erfolg einer
Klassenfahrt gefährden. So also bekam die Klassenkonferenz, die den Auschluss
lange diskutiert und schließlich beschlossen hatte, Recht, die Eltern, die
dagegen geklagt hatten, nicht. Man darf also wieder hoffen, dass so etwas wie
Disziplin und gutes Benehmen in die Schulen einkehren dürfen. Ach ja, und dass
Eltern dafür zu sorgen haben, dass sie vorhanden sind. Ich meine, bevor die
Kinder zur Schule kommen.
Näheres kann man u.a. nachlesen bei: [2] http://www.netzeitung.de/reise/1393160.html.
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